Haftplichtschaden
Sie sind der Geschädigte – Sie trifft keine Schuld
Die Leistungen ergeben sich aus dem Schadenersatzrecht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss für die Kosten aufkommen. Sie als Kunde bestimmen den Ablauf und vor allem auch die Werkstatt! Egal ob Sie bei Ihrer Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart haben oder nicht!
Ihre Rechte
für weitere Infos auf + drücken
Freie Werkstattwahl, auch wenn man selbst eine Werkstattbindung vereinbart hat
Da im Haftpflichtschadenfall nicht Ihre Versicherung sondern die des Unfallgegners beansprucht wird, haben Sie unabhängig von Ihrem Vertag IMMER eine FREIE WERKSTATTWAHL
Recht auf Anwalt
Als Geschädigter darf man bei einem Unfallschaden immer einen Anwalt seines Vertrauens beauftragen. Unabhängig davon, wie hoch der Schaden und wie einfach oder kompliziert gestrickt der Fall ist. Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, womit die Waffengleichheit zwischen geschulten Sachbearbeiter bei der Versicherung und dem Autofahrer begründet wird. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ihre Vorteile als Geschädigter im Überblick
· Die Rechtsschutzversicherung wird nicht in Anspruch genommen, da bei einem unverschuldeten Unfall keine Anwaltskosten durch den Geschädigten zu zahlen sind
· Der Anwalt weiß, was Ihnen zusteht und schöpft die Schadenersatzanprüche optimal aus
· Der Anwalt kümmert sich um die Einhaltung von Fristen und fordert die Schadenersatzansprüche ein
· Sämtliche Telefonate und auch den Schriftverkehr erledigt der Anwalt – starke Entlastung für Sie
· Der Anwalt zahlt auf Wunsch sämtliche Rechnungen direkt an die beteiligten Firmen aus – keine Arbeit für Sie
Wir arbeiten seit einiger Zeit https://www.kolbinger-drechsler.de/ zusammen. Diese Kanzlei können wir Ihnen uneingeschränkt weiterempfehlen.
Freie Wahl eines Sachverständigen
Ab einer Höhe von ca. 800.- € haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten. Dieser stellt unabhängig vom Einfluss einer Versicherung die tatsächliche Schadenhöhe fest. Aufgrund dieses Gutachtens wird der Schaden dann repariert und die Versicherung hat keinen Grund, irgendwelche Kürzungen vorzunehmen.
!!! Was Sie auf keinen Fall machen dürfen !!!
Senden Sie nicht auf eigene Faust Bilder an die Versicherung – das kann für Sie sehr teuer werden. Lesen sie hierzu bitte diesen Beitrag unbedingt durch:
Erstattung der Reparaturkosten
Die Versicherung hat den Zustand herzustellen, wie er vor dem Schadenereignis war. Somit ist die Reparatur von der Versicherung zu bezahlen.
Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
Solange Ihr Fahrzeug nicht einsatzbereit ist, bekommen Sie die Kosten für einen Mietwagen von der Versicherung erstattet. Rufen Sie uns sofort nach dem Schaden an und reservieren Sie sich Ihr kostenloses Fahrzeug
Erstattung der Abschleppkosten
Auch Bergungs- und Abschleppkosten werden von der Versicherung übernommen.
Wertminderung
Ist Ihr Auto noch relativ jung und erleidet einen größeren Schaden, dann steht Ihnen auch eine Wertminderung zu. Da Sie beim Verkauf angeben müssen, dass es sich um ein repariertes Unfallfahrzeug handelt, können Sie nicht den gleichen Wert als für ein unfallfreies Auto erzielen. Dieser Wertminderungsbetrag soll diese Differenz wieder aufheben.
Standkosten
Steht Ihr Auto auf dem Hof eines Abschleppunternehmens oder einer Werkstatt da es nicht mehr fahrbereit ist, werden die hierfür erhobenen Standkosten getragen.
Schmerzensgeld
Kam es zu Verletzungen beim Unfall, kommt die gegnerische Versicherung auch für Schmerzensgeldansprüche auf.
Defekte Ausrüstung und Gepäck
Wurde Aufgrund des Unfallereignisses Fahrzeugausrüstung (z.b. Kindersitze…) oder Gepäck in Mitleidenschaft gezogen, ist auch dieses von der Versicherung zu ersetzen.
Telefon und Portokosten
Sämtliche Telefon- und Portokosten werden übernommen.
Ab- und Anmeldegebühren
Fahren Sie Ihr Auto nach dem Unfall nicht weiter und kaufen sich ein neues, so werden auch die Ab-/und Anmeldgebühren übernommen.
Umbaukosten
Verfügt Ihr verunfalltes Auto über besondere Ausstattungen (z.B. Einbauten für Behinderte) so sind die Kosten für den Umbau in das neue Auto auch von der Versicherung zu tragen.
Besonderheit bei Auto Hirsch
Kostenlose Fahrzeugreinigung
Wir reinigen Ihr Auto von außen und auch von innen. Unabhängig ob die Verschmutzungen vom Schadensereignis sind, oder auch nicht.
5 Jahre Garantie auf sämtliche Karosseriearbeiten
Sie erhalten 5 jahre Garantie auf sämtliche Arbeiten der Unfallinstandsetzung
Kaskoschaden
Sie sind der Schädiger oder Sie haben einen Schaden durch Steinschlag, Hagel, Brand, Marderbiss oder sonstigen Ereignissen ihrer Teilkasko.
Die Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Versicherungsvertrag – Vertragsrecht.
Ihre Rechte
für weitere Infos auf + drücken
Erstattung der Reparaturkosten
Die Versicherung hat den Zustand herzustellen, wie er vor dem Schadenereignis war. Somit ist die Reparatur von der Versicherung zu bezahlen.
Bei manchen Kaskoverträgen zusätzlich noch
Erstattung der Mietwagenkosten
Je nach Kaskobedingungen zahlt Ihre Versicherung auch den Mietwagen. Wir klären das für Sie.
Erstattung von Abschleppkosten
Je nach Kaskobedingungen zahlt Ihre Versicherung auch die Abschleppkosten. Wir klären das für Sie.
Besonderheit bei Auto Hirsch
Auto Hirsch auch bei Werkstattbindung
Sollten Sie tatsächlich den Fehler gemacht haben und einen Werkstattbindungsvertrag vereinbart haben, so dürfen Sie als Auto Hirsch Stammkunde Ihren Schaden trotzdem bei uns reparieren lassen. Egal was die Versicherung sagt!
Abschleppen für Sie durch uns - kostenlos
Kommt keine Versicherung und kein Schutzbrief dafür auf, rechnen wir die Kosten mit der Auto Hirsch Mobilitätsgarantie ab.
Mietwagen kostenlos für Sie
Kommt keine Versicherung und kein Schutzbrief dafür auf, rechnen wir die Kosten mit der Auto Hirsch Mobilitätsgarantie ab.
Kostenlose Fahrzeugreinigung
Wir reinigen Ihr Auto von außen und auch von innen. Unabhängig ob die Verschmutzungen vom Schadensereignis sind, oder auch nicht.
Anwaltliche Beratung
für Auto Hirsch Stammkunden gratis.
5 Jahre Garantie auf sämtliche Karosseriearbeiten
Sie erhalten 5 jahre Garantie auf sämtliche Arbeiten der Unfallinstandsetzung