Mein Wunschkennzeichen
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Sie möchten Ihr bestehendes Fahrzeug ummelden?
Sie wünschen sich ein neues Kennzeichen, ein sogenanntes Wunschkennzeichen?
Was müssen Sie tun, um Ihr neues Wunschkennzeichen zu erhalten?
Es gibt zwei Möglichkeiten um an sein neues Wunschkennzeichen zu gelangen. Zum einen kann direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle das Wunschkennzeichen ausgesucht werden. Da jedoch bei den Zulassungsstellen oft sehr viel „Durchgangsverkehr“ herrscht, haben die Mitarbeiter oft keine Zeit um diverse Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf ihre Verfügbarkeit zu prüfen. Viel einfacher und stressfreier ist es, Sie suchen sich Ihr Wunschkennzeichen direkt online aus. Hier können Sie nach belieben suchen und sich Ihr Wunschkennzeichen reservieren.
Unsere Empfehlung daher: Reservieren Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen direkt online. Ohne Stress und ohne Wartezeit. Klicken Sie einfach auf Ihren Landkreis und Sie werden an die richtige Reservierungsseite weitergeleitet. Hier können Sie dann nach Belieben Ihr Wunschkennzeichen für die Städte Kelheim, Rottenburg, Mainburg, Riedenburg, Ingolstadt, Regensburg Stadt, Regensburg Land, Landshut, Freising, Pfaffenhofen und Eichstätt konfigurieren.
Tipp 1: Drucken Sie sich die Reservierungsbestätigung Ihres Wunschkennzeichens aus. Diesen Ausdruck benötigen Sie dann für die KFZ-Zulassungsstelle.
Tipp 2: Sie haben bei Auto Hirsch Ihr Wunschfahrzeug gefunden? Wir übernehmen für Sie die Zulassungsformalitäten.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Für die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsstelle Gebühren in Höhe von 10,20 € für das Wunschkennzeichen und 2,60 € für die Reservierung an. Diese Gebühren werden mit den Zulassungsgebühren bei der KFZ-Zulassungsstelle fällig.
Wie lange bleibt die Reservierung meines Wunschkennzeichens erhalten?
Der Zeitraum, in dem Ihr Wunschkennzeichen reserviert werden kann, ist von Landkreis zu Landkreis verschieden. In der Regel beträgt die Dauer der Reservierung ca. 30 Tage.
Kann das Kennzeichen vom „alten“ Auto übernommen werden?
Ja. Bei der Abmeldung des „alten“ Fahrzeugs müssen Sie lediglich das Kennzeichen gleich reservieren. (Hierfür fällt dann auch die Gebühr in Höhe von 12,80 € an). Wichtig für die Mitnahme des Kennzeichens: Fahrzeughalter von „altem“ und „neuem“ Fahrzeug muss identisch sein.