Macht es Sinn, ein Schadengutachten aus der Ferne zu erstellen?

Hat man einen Haftplichtschaden am Auto (man ist selber nicht schuld), so darf man als Geschädigter seinen Gutachter selbst auswählen. Dazu kann man Jedem nur raten, damit man das Geld bekommt, das einem zusteht. Im Haftplflichtschaden selbst Bilder an die Versicherung zu senden wäre schon fast fahrlässig.

Im Kaskoschadenfall jedoch ist es nicht erlaubt, dass man seinen Sachverständigen selbst bestimmt. Hier schickte bisher die Versicherung einen Sachverständigen aus der eigenen Organisation.

Aber immer mehr Autoversicherungen führen eine Begutachtung aus der Ferne in Zusammenarbeit mit dem Kunden und dessen Handy durch. Aber warum machen das die Versicherer und was haben Sie als Autofahrer davon?

Die Regulierung von Unfallschäden ist ein Milliardengeschäft. Jeder eingesparte Euro ist ein Gewinn für die Versicherer. Daher ist es inzwischen auch ganz normal geworden, dass die Versicherungen selbst oder über eigens dafür beschäftigte Controll-Firmen (z.B. Controll Expert) jede Rechnung kürzen, ob berechtigt oder nicht. Die Versicherungen probieren es einfach und wenn nur jeder 2. Kunde Einspruch gegen die Kürzungen hat, haben Sie sich schon 50% gespart. Hier wird oft auf bereits veraltete Gerichtsurteile verwiesen. Wer hier nicht sicher ist, fällt auf diese Tricks gerne rein.

Repariert wird in der Werkstatt meist nach Gutachten eines Sachverständigen oder nach dem Kostenvoranschlag der Werkstatt. Während ein Kostenvoranschlag (KVA) durch die Werkstatt nur einen geringen Betrag kostet, kann es bei einem Gutachten durch einen Sachverständigen schon mal zu ein paar hundert Euro kommen. Dieses Geld kann man sich ja sparen, in dem man den Kunden „einspannt“ und ein paar Fotos machen lässt – so die Meinung der Versicherung.

Soll ich Bilder von meinem Unfallschaden an die Versicherung senden?

Streifen- bzw. Dellensegel um auch kleine Dellen sichtbar zu machen

Haben Sie vielleicht auch schon mal erlebt, wie schwer es sein kann, so manches Detail auf einem Foto festzuhalten? Auch wir als Werkstatt senden bei einem Kostenvoranschlag Bilder mit. Die bemerkten Schäden per Foto zu dokumentieren ist oft gar nicht einfach. Darum gibt es auch ein sogenanntes Dellensegel, welche Schäden besser sichtbar macht und diverse Markierungsstifte und Pfeile zum Kennzeichnen von Dellen, Kratzern und sonstigen Beschädigungen. Mit diesen arbeiten wir und auch die KFZ Sachverständigen. Haben Sie diese Werkzeuge? Noch dazu kommt, dass es oft Folgeschäden im Umfeld gibt, die nur mit entsprechendem Vorwissen erkannt werden können. Solche Schäden müssen nicht unbedingt sichtbar sein. Vor allem Kunststoffteile springen nach der Verformung wieder zurück in die Ausgangslage. Die darunter liegenden Teile oder Bleche sind aber dauerhaft beschädigt. Das Beispiel unten zeigt was ich damit meine.

KFZ Gutachten als Grundlage für eine ordentliche Reparatur

Ein offizielles Gutachten oder auch der Kostenvoranschlag einer Werkstatt dient als Grundlage für eine ordentliche Reparatur. Darum gibt es ja dieses Vorgehensweise. Gutachter und Werkstatt schauen auch „unters Blech“ um evtl. Schäden festzustellen. Nur so ist eine faire Abwicklung möglich.

Der Versicherer hat den Zustand herzustellen, wie er vor dem Schadenereignis war!

Aber wie will der Versicherer das machen, wenn er nicht einmal eine detaillierte Schadenaufstellung hat und nur Bilder Außen???

Will der Versicherer überhaupt genau wissen, was alles defekt ist?

Wahrscheinlich eher nicht. Umso weniger er weiß, desto weniger muss er regulieren. Jetzt spart er sich schon die Kosten für eine genaue Schadenkalkulation und dann braucht er die vom Autofahrer nicht entdeckten Schäden auch nicht bezahlen – er wusste ja nichts davon! Wenn mal als Kunde so handeln würde, wäre es wahrscheinlich Betrug?!?

Was bedeutet das für den Autofahrer?

Da man als Laie den Schaden nicht umfassend dokumentieren kann, kann auch keine genaue Schadenfeststellung stattfinden. Die Versicherung kalkuliert nur die auf den Bildern entdeckten Schäden und kommt somit auf eine geringere Höhe des KFZ Schadens. Lässt man sich das Geld nun auszahlen, bekommt man viel weniger als der Schaden zum Reparieren kostet. Kommt es dann später zu einem Folgeschaden (Kühler undicht, Rost…) muss man die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Verkauft man das Auto irgendwann mal und der unsichtbare Schaden unter der Stoßstange ist nicht behoben, kommt es zu Diskussionen mit dem Käufer. Dieser wird dem Verkäufer wahrscheinlich Betrug unterstellen.

Man hat doch eine Schadenminderungspflicht?

Ja, die hat man. Darunter versteht man aber nicht, dass nur ein Teil der tatsächlichen Schadenhöhe beziffert und reguliert wird. Schadenminderungspflicht bedeutet, dass die Schadenhöhe nicht noch höher wird, als der tatsächliche Schaden ist.

Beispiel: Das Fahrzeug hat einen Anstoß am vorderen Stoßfänger gehabt. Dadurch wurde der Motorkühler dahinter beschädigt und es tritt Kühlwassser aus. Die Reparatur wird noch aufgeschoben und es kommt zu einem Motorschaden wegen Kühlwassermangel. Diesen Motorschaden muss der Versicherer natürlich nicht übernehmen – den Kühler natürlich schon.

Schadenminderungspflicht bedeutet nicht, dass der Schaden nur halbherzig aus der Ferne aufgenommen wird.

Versicherung muss Kosten für Begutachtung übernehmen!

Egal ob Sie reparieren lassen oder nicht! Die Versicherung muss und wird die Kosten für eine Schadenfeststellung übernehmen. Nur so kann der Zustand hergestellt werden, wie er vor dem Schadenereignis war. Hier gibt es Unterschiede ob es ein Haftpflichtschaden ist oder ein Kaskoschaden. Wann es nur ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt sein darf und wann Sie einen Sachverständigen beauftragen dürfen, sagen wir Ihnen gerne.

Ab in die Werkstatt!

Also egal wie klein der Schaden von außen auch aussieht. Lassen Sie das Auto von einem Spezialisten begutachten. Nur so bekommen Sie was Ihnen auch zusteht.

Ich will den Schaden aber nicht reparieren lassen

Nur weil das Auto begutachtet wird – egal von Werkstatt oder Sachverständigen – muss das Auto noch lange nicht repariert werden. Sobald Sie sich das Geld auszahlen lassen, hat die Versicherung eh das recht, die Kosten zu kürzen. Aber wenn schon gekürzt wird, dann nicht vom zu niedrig angesetzten Wert aufgrund der Fotos – sondern dann von der tatsächlichen Schadensumme.

Fazit

Die Versicherung spart erst einmal die Kosten für die Begutachtung und profitiert dann aufgrund der nicht ordentlichen Schadendokumentation ein zweites Mal.

So ein Ferngutachten ist vor allem eines – fern von der Realität. Und der Autofahrer zahlt die Rechnung.

Beispiel

Im folgenden Fall fuhr ein Autofahrer an die Frontstoßstange unseres Kunden. Der Kunde bemerkte nur, dass das Nummernschild leicht verbogen ist, die Abdeckung vom Abschlepphaken verdrückt ist und die Lackoberfläche minimal verkratzt ist.

Er meldete sich bei der Versicherung und schilderte den Fall und dass er das Fahrzeug in der Werkstatt anschauen lassen will. Die Versicherung wies auf die Schadenminderungspflicht hin (das haben wir ja jetzt oben schon gelesen, dass dies so nicht stimmt) und forderte den Kunden auf, Bilder zu senden. Dies machte der Kunde und bekam noch kurzer Zeit 60.- € auf sein Konto überwiesen,

dass er sich ein neues Kennzeichen anfertigen lassen kann. Samt Arbeitsaufwand und Gebühren ist das keine schlechte Entschädigung. Das Problem ist nur, dass unter der Stoßstange ein erheblich größerer Schaden entstand, den wir dann nach Demontage der Stoßstange feststellen konnten. Der Rostansatz am Träger ist normal, jedoch nicht die geradlinige Verformung, die vom Kennzeichenhalter aufgrund des Anstoßes durch den Gegner so stark ins Metall gepresst wurde. Der Träger blieb in seiner deformierten Stellung und die elastische Stoßstange kam wieder in die Ausgangslage zurück. Wir bauten das Auto wieder so zusammen.

Daraufhin sandten wir einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2193,41.- für die komplette Instandsetzung (Frontbau erneuern, von innen gebrochene Stoßstange mit Lackieren) an die Versicherung. Diese verweigerte die Zahlung. Ein Sachverständiger bestätigte im Auftrag des Kunden, dass der Schaden so entstanden ist, wie von uns beschrieben. Keine Reaktion der Versicherung. Erst als der Anwalt eingeschalten wurde, ging es wieder weiter. Daraufhin schickte die Versicherung einen Gutachter zu uns und einem zum gegnerischen Auto. Dann wurden diverse Maße genommen und so eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge ralisiert. Ergebnis: Die Schäden passen zusammen. Also alles rechtens.

Somit ist klar, die Versicherung muss die € 2193,41.- bezahlen. Denkste – Der Kunde bekommt € 1350.- ausbezahlt. Erst nach einem weiteren Schreiben des Anwalt, wurde der Schaden dann reguliert.

Das nenne ich mal Schadenminderungsplicht…

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns…

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