Darf ich original Alufelgen mit der Artikelnummer 8R0 601 025 BP und 8R0 601 025 CA vom Audi Q5 (8R) auf einem Audi Q5 (FY) fahren?

Offiziell sind die original Leichtmetallfelgen von Audi mit der Artikelnummer 8R0 601 025 BP und 8R0 601 025 CA vom Vorgängermodell des Audi Q5 (8R0) für das Nachfolgemodell Audi SQ5 (FY) nicht freigegeben. Die Felge hat eine Größe von 8,5J x 20H2 ET33, einen Lochkreis von 5 x 112 und ist für die Reifengröße 255/45 R20  ausgelegt. Die maximale Radlast beträgt 730 kg. Reifengrößen und Radlast würden also auch für das neue Modell passen. Abweichungen gibt es jedoch bei der Einpresstiefe.

Darf ich diese original Alufelgen vom Audi SQ5 (Typ8R) dann einfach auf den Audi SQ5 (Typ FY) fahren?

Nein!

Was muss ich machen, dass ich die Kompletträder auf dem Audi SQ5 fahren darf?

Zuerst wird eine Traglasbescheinigung für das Komplettrad benötigt. Dann geht es weiter zu TÜV, Dekra oder einer anderen Prüforganisation. Der Sachverständige prüft dann die Räder in Verbindung mit der Traglastbescheinigung direkt am Auto und führt eine Änderungsabnahme nach §21 StVZO durch. Dann geht es weiter mit dem Prüfbericht zur Zulassungsstelle und man lässt dort die Papiere ändern.

Wie bekomme ich eine Traglastbescheinigung für meine orginal Audi Alufelgen 8R0 601 025 BP und 8R0 601 025 CA vom Audi Q5 (8R)?

Wir können Ihnen gegen Gebühr eine Traglastbescheinigung für diese Felgen aushändigen. Melden Sie sich einfach bei uns.