Achtung! Werkstattbindung! KFZ Versicherungen bezahlen Rechnungen nur noch zum Teil.

Auto Hirsch FinanzierungImmer mehr Versicherungen haben in Ihre Policen eine Klausel aufgenommen, mit der Sie die Bezahlung der Reparaturen stark eingrenzen können! Die Werkstattbindung!

Für starkes Aufregen im gesamten KFZ Gewerbe sorgen zur Zeit Versicherungsverträge mit Werkstattbindung. So stellen es sich die Versicherungen bei Verträgen mit Werkstattbindung frei, Rechnungen anstatt wie bisher um 15% zu kürzen, ab sofort um 30, 40 oder noch mehr Prozent zu kürzen. Fährt man also zu seiner Werkstatt des Vertrauens, welche nicht zugleich Vertragspartner mit der jeweiligen Versicherung ist, bleibt man unter Umständen auf einen Großteil der Reparaturkosten sitzen. Auch eine Sonderzahlung von € 300.- je Schadenfall ist gängige Praxis. In Verbindung mit einer Selbstbeteiligung von € 150.- könnte man einen Autoglasschaden schon fast selbst bezahlen. Lesen Sie hierzu die Kommentare ganz unten von betroffenen Versicherungsnehmern.

Verträge mit Werkstattbindung

Um die Prämien für den Versicherungsnehmer so günstig wie möglich zu gestalten, wird dem Kunden (oft unbewusst) ein Vertrag mit Werkstattbindung verkauft. Neue Verträge ab ca. 2018 sind oft standardmäßig mit Werkstattbindung ohne dass der Kunde gefragt wird. Kommt  es dann zu einem Schaden, muss sich dieser unverzüglich bei der Versicherung melden und bekommt dann eine Werkstatt zugewiesen. Zu dieser meist weiter entfernten Vertragswerkstatt muss man sein Auto dann bringen. Egal ob größerer Karosserieschaden, Glasschaden oder auch nur ein versicherter Marderbiss – für jegliche Kaskoschäden muss der Versicherungsnehmer den  weiten Weg auf sich nehmen. Und dann wird das Auto von einer Werkstatt instandgesetzt, die man nicht einmal kennt.

Was haben Sie als Autofahrer von einer Werkstattbindung?

Ihr einziger Vorteil ist eine günstigere Versicherungspolice. Betrachtet man jedoch die nachfolgenden Argumente, kann einem die Werkstattbindung im Schadensfall teuer zu stehen kommen. In der Tabelle unten sehen Sie, wie teuer das für unsere Kunden schon geworden ist und wie lange es dauert, bis sich ein Vertrag mit Werkstattbindung rechnet.

Was haben die Versicherer von einer Werkstattbindung?

Die Assekuranzen suchen sich verschiedene Werkstätten, welchen Sie neben dem Stundenlohn auch die Teilepreise vorschreiben. Hierbei bezahlen die Versicherungen den Vertragswerkstätten bis zu 50% weniger als die ortsüblichen Verrechnungssätze sind und sparen sich somit sehr viel Geld.

Warum machen Werkstätten so etwas freiwillig mit?

Im Gegenzug bekommen die Werkstätten viele Fahrzeuge von den Versicherungen in die Werkstatt gesteuert. Diese können somit Ihre Auslastung sicherstellen.

Das klingt doch alles recht gut. Wo ist der Haken?

– Vor kurzem unterhielt ich mich auf einer Schulung mit einem Werkstattinhaber, welcher Vertragspartner einer Versicherung ist. Dieser erzählte mir, dass er jetzt fast doppelt so viele Schäden reparieren muss um den gleichen Jahresgewinn wie noch vor fünf Jahren zu erwirtschaften. Ob das für die Arbeitsqualität förderlich ist?

– Lässt man die Reparatur von seiner Stammwerkstatt machen, kommen Kosten auf den Versicherungsnehmer zu. Das sind im Idealfall 15% von der Rechnungssumme. Aber auch die 2-3 fache Selbstbeteiligung und im schlimmsten Fall können den Autofahrer die kompletten Kosten treffen. Siehe Tabelle unten.

– Möchten Sie mit der Versicherung fiktiv abrechnen, also das Geld ausbezahlt bekommen, wird nicht die tatsächliche Schadenshöhe angesetzt, sondern die Summe, welche den Versicherungs-Werkstätten bezahlt würde. Und diese liegt 30-50% unter den ortsüblichen Sätzen.

– Wie oben schon erwähnt: Sie müssen in die von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt fahren. Auch wenn der Marder nur ein Zündkabel durchgebissen hat und Sie dieses von Ihrer Teilkasko Versicherung erstattet haben wollen.

– Haben Sie ein Leasingfahrzeug, so müssen Sie Ihr Auto zur im Leasingvertrag vorgeschriebenen Werkstatt bringen. Dies ist bei einem Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung jedoch nicht möglich.

Fazit:

Der gesparte Versicherungsbeitrag relativiert sich durch Fahrtkosten in eine weiter entfernte Werkstatt, den Verzicht auf die Reparatur in der Werkstatt des Vertrauens und spätestens wenn man sein Auto nicht mehr reparieren lässt und sich das Geld auszahlen lassen will.

Vielen unserer Kunden ist es nicht bewusst, dass Sie überhaupt einer Werkstattbindung zugestimmt haben. Daher hatten wir jetzt schon vermehrt Fälle, bei denen nicht die komplette Rechnung erstattet wurde.

Daher: Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen!

Wenn Ihnen Ihre Versicherung zu teuer ist, dann lassen Sie Ihren Vertrag nochmal neu berechnen. Aufgrund des starken Konkurrenzkampfes gibt es neue Verträge mit gleichen Leistungen oft günstiger als im Vorjahr. Notfalls wechseln Sie zu einem anderen Versicherer.

Aber bitte keinen Vertrag mit Werkstattbindung abschließen.

Sind Sie der Unfallgeschädigte, also muss die gegnerische Versicherung den Schaden zahlen, haben Sie nach wie vor das Recht sich Ihren Gutachter und Werkstatt selbst auszusuchen.

Haben Sie auch schon negative Erfahrungen mit Werkstattbindung gemacht? Dann schreiben sie uns bitte einen Kommentar!

 

Folgende Fälle sind bei uns 2018 in der Werkstatt aufgetreten

Schaden-
höhe
vereinbarte
Selbstbe-
teiligung
Sonderbeteiligung lt. Vertrag bei freier WerkstattwahlSonderbeteiligung
in Euro
Gesamtkosten
incl. SB
Unterschied Beitrag mit / ohne Werkstattbindung
je Jahr
Amortisation Mehrbetrag ohne Werkstattbindung
785,13

150.-15% der Teile
40% vom Lohn
285,13435,13
46.-nach diesem Schaden müsste man 6,2 Jahre schadenfrei sein, damit sich Werkstattbindung lohnt
722,590.-300.- pauschal je Schadenfall300,-300.-21.-nach diesem Schaden müsste man 14,2 Jahre schadenfrei sein, damit sich Werkstattbindung lohnt
1719,44
300.-
150.-300.- pauschal je Schadenfall300.-450.-58.-nach diesem Schaden müsste man 5,1 Jahre schadenfrei sein, damit sich Werkstattbindung lohnt
2002,47
150.-15% der Rechnungssumme300,37450,3738.-nach diesem Schaden müsste man 7,9 Jahre schadenfrei sein, damit sich Werkstattbindung lohnt
1196,55150.-30% der Teile
Stundenlohn wie bei Versicherungsvertragswerkstatt
329.-479.-77.-nach diesem Schaden müsste man 4,3 Jahre schadenfrei sein, damit sich Werkstattbindung lohnt
32 Kommentare
  1. Hoffmann sagte:

    Guter Beitrag. Jedoch bin ich sicher, dass einige Partnerwerkstättenoffensichtlich den Kunden und auch die Versicherung übers Ohr hauen..
    Da alles sehr intransparent ist, bleibt nur zu hoffen, dass der Versicherer dem Kunden eine komplette Rechnung plus Kostenvoranschlag zeitnah nach Abschluss der Reparatur übersendet. Hinzu kommt, dass natürlich „normale“ Kunden, also Haftpflichtkunden usw. bei der Terminvergabe, sowohl beim Gutachtertermin als auch bem Reparaturtermin bevorzugt werden, weil die Werkstatt den Kasko Selekt Kunden ja „im Sack“ hat, wie mir ein Serviceberater mitteilte. Ich musste zum Beispiel bei einem meiner Meinung nach Bagatellschaden 3 Monate auf den Schadensfeststellungstermin und weitere 2 Monate auf den Instandsetzungstermin warten.
    Die Reparatur bei meinem 8 Jahre alten Merzedes SLK war unverhältnismäßig(leichte Delle wohl von einem Einkaufswagen an der Beifahrertür) . Da ich den Reparaturumfang (3500 Euro !!!!!) jedoch erst nach ca. 7 Monaten von der Versicherung erfuhr, war nichts mehr nachvollziehbar.
    Letztendlich habe ich auf eine Anzeige verzichtet, um mich nicht dem Stress mit der Werkstatt auszusetzen.
    Ich kann die betroffenen Versicherer nur raten, eigne Fachleute zur Begutachtung zu entsenden bzw. den Kunden vorher über die Schadensfeststellung zu unterrichten. Ich habe bei allen meinen Fahrzeugen die Kasko Selekt Versicherung gekündigt und suche mir meine Werkstatt bei Vollkaskoschäden lieber wieder selbst aus.

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  2. anna sagte:

    Ja, vielen Dank, für die Aufklärung in diesem Artikel. Leider ist meine Schwester in dieser Falle getappt. Ihre Windschutzscheibe hat einen Steinschlag bekommen. Meine Frage ist, darf sie jetzt wegen der Werkastanbindung nicht zu einer Spezialfirma dafür?

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  3. Thomas Petke sagte:

    Hallo Herr Hirsch, das sind sehr populistische und teils Halbwahre Aussagen die hier getroffen werden. So wie ich das lese und oft schon von Werkstätten gehört habe betrifft das was Sie schildern hauptsächlich Kunden der HUK Versicherungsgruppe. Für die Allianz, deren Vertragspartner ich bin, kann ich nur sagen das man zu der Werkstatt nicht fahren muss. Das Auto wird abgeholt und ein Ersatzwagen gebracht.
    Wenn man die Ersparnis von Ihren 50€ mit den Mietwagenkosten von ca. Einer Woche addiert, kommt da schon ein beachtlicher Betrag raus. Die Allianz zieht 20% ab bei Nichtbeachtung der Bindung ab und komischerweise „verzichten“ die Werkstätten auch noch auf die SB. Als gelernter Kfz.-Meister weiß ich aus Erfahrung das viele Werkstätten(100% nach meiner Erfahrung) die Rechnung so „aufblähen“ das sich das alles immernoch lohnt. Fazit: Werkstattbindung kann sehr wohl Sinn machen aber nicht in jedem Fall. Meine Kunden werden immer! Komplett über alle Zusatzbausteine beraten und aufgeklärt und das wird auch dokumentiert. Bei neueren und teuren Markenwagen rate ich eher von der Bindung ab, es sei denn die Marke gehört zu den Partnerwerkstätten. VG Thomas Petke

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    • Florian Hirsch sagte:

      Hallo Herr Petke

      Es steht mir nicht zu, dass ich hier Versicherungen beim Namen nenne. Es ist schön, dass Sie für Ihre Gesellschaft Werbung machen wollen. Ihre Gesellschaft gehört definitiv nicht zu den schlechtesten. Leider passiert es aber oft, dass der Kunde nicht informiert wird von seiner Agentur und hat dann auf einmal nach Preisverhandlungen eine Werkstattbindung im Vertrag. Fährt er dann in seine gewünschte Werkstatt, kann das ganz schön teuer werden. Bei Ihrer Gesellschaft sind das 20%. 5000.- € hat man heute schnell mal an Schaden zusammen und dann zahlt man die vereinbarte Selbstbeteiligung und zusätzlich nochmal 1000.- € zusätzlich. Meiner Meinung nach ist das kein so ein gutes Geschäft. Aber das darf ja jeder selber entscheiden.
      Zum Thema populistisch und halbwahre Aussagen. 2020 gab es in Deutschland laut Statistika 36600 (sechsundreißigtausendsechshundert) Werkstätten in Deutschland. Sie müssen ja schon sehr viel rumgekommen sein, dass Sie behaupten können, dass 100% der Werkstätten vorsichtig ausgedrückt von meiner Seite „nicht ehrlich“ sind. Das nenne ich mal eine Aussage. Ich habe schon sehr viel mit Versicherungen zu tun gehabt und wirklich sehr viel erlaubt. Aber an die 100% Versicherungsfälle komm ich bei weitem nicht ran. Ich schildere hier und auch die Kunden, was draußen passiert. Ich treffe hier keine Aussagen, die ich nicht auch erlebt habe.

      Florian Hirsch

      Antworten
  4. Foto sagte:

    huk24, Werkstattbindung, 15% Abschlag.

    Ich habe ein Reh mitgenommen, erster KVA 4400€ +MwSt. Hingemailt, antworten oder sich melden tut sich niemand, erst nach Anruf geht’s weiter. Es müsse ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Dazu an der Hotline die Info bekommen, dass neben dem 15% Abschlag auch eine Kündigung bzw. Zwangsumstellung auf den Tarif ohne Bindung dazu käme.
    Genau das hat oben auch schon jemand geschrieben, ist da also was dran?

    Die 15% Abschlag würde ich akzeptieren, die würde mir die freue Werkstatt „erlassen“.

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    • Florian Hirsch sagte:

      Hallo,
      ja da ist was dran. Wir haben täglich mit dem Thema zu tun. Die Versicherungen bieten den Werkstattbindungstarif an, um einen günstigeren Vertrag anbieten zu können. Dieser ist für den Versicherungsnehmer aber nur so lange günstig, solange er keinen Schaden hat. Im Falle eines Schadens ist der Vertrag einfach nur billig. Wir haben aktuell einen Fall (ich werde hierzu noch einen Beitrag verfassen), bei dem von der Rechnunng in Höhe von ca. 6800.- € nur 4240.- bezahlt wurden. Davon ging noch die SB in Höhe von 500.- € weg. Aber darüber ist man sich ja bewusst, wenn man eine SB vereinbart. Dass er aber weniger als die Hälfte des Rechnungsbetrages bezahlt wird ist schon krass. Jetzt mag der eine sagen: „Die Werkstätten kassieren ja extra viel bei den Versicherungen, da ist es kein Wunder, wenn die Versicherung nicht alles bezahlt.“ Aber so ist es nicht. Wir sind eine auf den VW Konzern spezialisierte Werkstatt mit bezahlbaren Stundenverrechnungssätzen. Ich habe mir die Arbeit gemacht und den selben Schaden (die Schadenhöhe von 6.800.- mit unseren Stundensätzen wurde von einem Gutachter von der Versicherung ermittelt) mit den Sätzen der Audi Werkstatt im Umkreis gemacht. Hier hätte der selbe Schaden (gleiche Arbeiten, gleiche Teile) knapp 8000.- € gekostet.

      Aber warum zahlt die Versicherung dann nur 4240.- € an uns?

      Bei dieser Versicherung steht in den Kaskobedingungen, dass bei freier Werkstattwahl trotz Werkstattbindungsvertrag nur der Betrag bezahlt wird, der auch an die Partnerbetriebe der Versicherung bezahlt wird. Da sind also die 15% in Ihrem Fall ja zumindest noch kalkulierbar. In meinem Fall kann einem die Versicherung ja alles erzählen, was die Partnerwerkstätten bekommen. Es wird ein Stundenlohn bezahlt, der bei richtiger Kalkulation des Stundenverrechnungssatz nicht einmal für Inspektionsarbeiten reicht. Geschweige denn für Karosserie und Lackierarbeiten. Außerdem haben die neuen Autos alle Assistenzsysteme, die dann auch noch kalibriert werden müssen. Gut dass wir hier voll ausgestattet sind. Siehe hier.
      Bei den Teilen ist es so, dass wir immer Originalteile verwenden. (Meiner Meinung nach darf der Kunde das auch erwarten.) Da hier aber die Teilemarge nicht allzu hoch ist, wird hier ein Aufschlag an die Versicherung verrechnet. Dies ist auch so von den Versicherungen akzeptiert. Jedoch nicht bei so manchem Werkstattbindungsvertrag. Hier darf kein Aufschlag verrechnet werden. Und so wird es nochmals enger…
      Und dann noch der Höhepunkt bei dieser Versicherung. Auf den kompletten Rechnungsbetrag (ohne vernünftige Stundenverrechnungssätze, ohne Teileaufschlag für Originalteile) muss dann noch ein Rabatt von 10% gegeben werden. Hier zahlt jede Werkstatt drauf, egal wie gut oder schlecht sie im Fach Kalkulation aufgepasst hat. Am besten, man kalkuliert nicht….
      Der Vorteil für die Versicherungswerkstätten ist, dass diese sich nicht um die Auftragslage kümmern müssen, weil sie sämtliche Unfälle (auch Glasschäden) von der Versicherung in die Werkstatt gesteuert bekommen. Diese Werkstätten bekommen aber immer nur (egal ab der Kunde Werkstattbindungsvertrag hat oder sich die Werkstatt frei wählen dürfte) die Sätze verrechnet, wie oben erwähnt. Hier könnte man gut verstehen, wenn die eine oder andere Werkstatt um überleben zu können auf günstigere Ersatzteile zurückgreift. Ich will hier aber niemanden was unterstellen, da ich es nicht weiß.

      Fakt ist: Wer sein Auto in seine Stammwerkstatt bringen und dort nach Herstellervorgaben reparieren lassen will, der ist mit einem Werkstattbindungsvertrag absolut falsch beraten. Dieser ist nicht günstig, sondern einfach nur billig.
      Und jetzt hier nochmal zu Kalkulation. Die durchschnittlich etwa 50.- € mehr pro Jahr für etwas Freiheit ist es definitiv wert. Wieviel Geld geben wir sonst oft für unsere Freiheit aus!!!

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  5. Ralf N. sagte:

    Hallo!
    Habe gerade die schlechte Erfahrung mit einer „Werkstattbindung“ bei der HUK gemacht. Ich hatte den dringlichen Fall, daß die Frontscheibe meines Geländewagens gewechselt werden mußte, da ich mehrere Tage wegfahren wollte. Trotz mehrmaligen Anrufens bei der HUK Schadensabteilung, bezgl. einer SELECT-Werkstatt, bekam ich keinen Mitarbeiter ans Telefon und habe die Scheibe bei einer Werkstatt meiner Wahl auswechseln lassen. Da ich meinen „vertraglichen Verpflichtung“ nicht nachkam wurde nur 85 % des Schadens von der HUK reguliert. Ich habe ein weiteres Fahrzeug, wo die Scheibe evt. ausgewechselt werden muß…. eine Auskunft für die Anschrift einer Select-Werkstatterst erhielt ich erst nach 3 Tagen, 6 Telefonaten und über einer Stunde am Telefon… wirklich ein Unding.

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    • Florian Hirsch sagte:

      Hallo
      Ja, das hört man immer wieder. Am Besten einen Vertrag ohne Werkstattbindung machen. Rechnet man die 15% Abzug, kann man eine Weile lang den Mehrpreis für freie Werkstattwahl bezahlen und man kann das Auto dann auch mit einem guten Gewissen in die eigene Werkstatt geben. Dies ist immer ein Gewinn für die Qualität der Reparatur. Die HUK Partnerbetriebe sind dann oft Vertragsbetriebe einer Fahrzeugmarke und machen dann Reparaturen an sämtlichen Marken. Wie soll das funktionieren?
      Hat man einen Schaden mit Werkstattbindung, kommte einen das immer teuer zu stehen.

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  6. Christopher Marschner sagte:

    Vielen Dank für die Aufklärung dem Verbraucher gegenüber und der Mühe, die Sie sich damit gemacht haben! Aufklärung ist leider in breiter Masse nicht gewünscht und daher enorm wichtig. Leider kommt es im Weiteren vor, dass die Versicherungen ihre Leistungspflicht durch „Prüfdienstleister“ noch mehr runter kürzen, die dem Kunden suggerieren wollen, dass die Werkstatt auch noch viel zu hoch abgerechnet hat und das ja alles nicht nötig gewesen wäre. Es bleibt ein spannendes Thema und jeder, der sich dagegen zur Wehr setzt, kann am Ende nur ein Gewinner sein.

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  7. Anna sagte:

    Ich finde Werkstattbindung wegen der langen Wege auch schlecht. Man muss sehr aufpassen, wenn man etwas abschließt. Ich lasse immer alles bei mir um die Ecke machen, möchte ja nicht durch ganz Tirol düsen. Aktuell muss ich eine Steinschlagreparatur machen lassen.

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  8. Harmke sagte:

    Hallo Florian,

    ich bin bei der VHV mit Werkstattbindung und mein Mazda wurde im Juni Hagel-Opfer. Seit dem war ich 10 mal zur Reparatur, da sie es jedesmal fertig gebracht haben neue Schäden hinzuzufügen, wie Lackkratzer, abgebrochene Diode der Heckscheibe etc. Die VHV hat „die Zahlungsanweisung freigegeben“ und ist nicht mehr zuständig und ich darf mich weiter auf neue Termine und Schäden freuen – läuft.

    Antworten
    • Florian Hirsch sagte:

      Hallo
      Man denkt, dass man als Eigentümer über sein Auto entscheiden darf, sobald man eine Werkstattbindung (Kasko Plus, Werkstatt Plus…) hat, entscheidet die Versicherung über dein Eigentum… Verrückt – aber es ist so. Darum sofort Werkstattbindung kündigen und zur Werkstatt des Verstrauens gehen.

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  9. Birgit sagte:

    Ich selbst bin beim Abschluß bei der HUK 24 dieser Werkstattbindung auf den Leim gegangen. Obwohl ich immer aufpasse, ist mir unter „Kasko select“ der bereits gesetzte Haken nicht aufgefallen. Ich habe nun nach über 30 Jahren meinen ersten Unfall gebaut. Nur mein Fahrzeug beschädigt. Vollkasko 300€ SB + 908€ 15% und nun noch eine Kündigung innerhalb von knapp 4 Wochen.
    Lt. meiner Werkstatt bei HUK und HUK 24 normal.
    Die beiden Vertragswerkstätten des Versicherers fallen besonders durch Negativmeldungen auf, wenn es um Werkstattbindung geht.

    Antworten
    • Florian Hirsch sagte:

      Ja genau so geht es Vielen. Entweder man übersieht den Haken für Werkstattbindung oder der Versicherungsvertreter des Vertrauens setzt den Haken einfach so mit rein. Mal ehrlich – welcher Laie versteht schon immer sofort, was eine Werkstattbindung für negative Folgen nach sich zieht. Bei Namen wie (z.B. in Ihrem Fall) „Kasko select“ vermutet man ja nichts Schlechtes. Doch ein Vertrag mit Werkstattbindung ist nur so lange günstig, so lange man keinen Schaden hat. Mit den 908.- €, die Sie jetzt zahlen müssen, hätten Sie sich viele Jahre eine vernünftige Versicherung leisten können.
      Positiver Nebeneffekt. Sie brauchen nicht kündigen und suchen sich eine vernünftige Versicherung.
      Viel Erfolg

      Antworten
  10. Stefan Cornelius sagte:

    Werkstattbindung bei Glasschaden am Auto

    Guten Tag,

    ich habe bei meiner KFZ Versicherung eine Werkstattbindung abgeschlossen. Jetzt hat mein Ford Mustang einen Steinschlag im Sichtbereich und die Scheibe muss neu. CarGlass kann diese nicht liefern, auch Fordhändler in meiner Nähe nicht. Ich habe in der Nähe einen Autoglas Spezialisten welcher 1788,51 Euro für die gesamte Arbeit nimmt inkl. Mehrwertsteuer. Jetzt will die Versicherung aber das ich in eine über 55Km weit entfernte Fordwerkstatt fahre, welche 2200 Euro nimmt. Jetzt ist die Scheibe aber schon getauscht und ich soll zu der 150 SB noch 15% des Preises bezahlen, weil ich nicht die Werkstattbindung benutzt habe, obwohl die andere Werkstatt wesentlich günstiger war.

    Ganz ehrlich, ich will es drauf ankommen lassen! Ich spare der Versicherung Geld und soll dann noch als Strafe draufzahlen?

    Was würden Sie empfehlen oder gibt es dazu schon Urteile?

    Danke und Gruß
    Stefan Cornelius

    Antworten
    • Florian Hirsch sagte:

      Hallo Herr Cornelius!

      Diesen Fall hatte ich so noch nicht, dass man obwohl man die günstigere Alternative gewählt hat auch noch Strafe zahlen muss. Das wäre ja ein Skandal. Welche Versicherung haben Sie? Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden. Und kündigen Sie so schnell wie möglich die Werkstattbindung. Diese ist nur günstig, so lange man keinen Schaden hat. Alles Andere wird teuerer als ohne Werkstattbindung.

      Viel Glück

      Antworten
  11. Spethmann sagte:

    Nach einem Wildunfallschaden wollte ich mein Fahrzeug in meiner vertrauten Werkstatt reparieren lassen. Meine Versicherung ( VVD) hat aber mir ungewollt irgendwann einmal eine Werkstattbindung vorgeschrieben. Nun ja, ich lerne aus dem Fehler und werde schnellstmöglich den Volkswagen- Versicherungs- Dienst kündigen und eine Versicherung ohne Werkstattbindung wählen. Danke, ein toller Beitag!

    Antworten
  12. Frank sagte:

    Hallo auch an Euch Versicherungsinteressierte.

    Ich selbst jahrelang bei der Bayerischen Versicherungskammer, kündigte irgendwann weil mir die Prämien mit der Zeit jedes Jahr auf das neue teuerer wurden. Hatte zwar damals einen guten Außendienstler der konnte den Glasschaden Problemlos lösen, aber irgendwann ging das auch nicht mehr ohne weiteres, zu umständlich.

    Bin dann irgendwann, erst war es die Allsecur (früher Alianz 24) dann zur deutschen Internet, heute Europa go gewechselt. Bei mir fiel vom Astra das linke Außenspiegel aus der Halterung, klirr. Versicherung sagte Werkstatt oder sie erstatten den Betrag. Habe ich selbst gemacht, Betrag erstattet bekommen.

    Anfangs hatte ich Werkstattbindung, mein Freund von Beruf Automechaniker riet mir ab von diesem Vertrag. Weil A die Versicherung spart, ich aber die Werkstatt oder bei Glasschaden Car Glas aufsuchen müsste und wirklich keine Ersparnis dabei für mich rauskäme. Also entschied ich mich den Vertrag zu ändern. Weil A bei einem Glasschaden, ich will Car Glas nicht widersprechen, die können Ihre Arbeit, nur wird da so gut wie gar nicht der Airbag ausgeschaltet. Und oder fall es Abdeckungen gibt, die alten wieder verwenden, ich zähle hier auch die Clipse dazu. Ferner bekommt man auch nicht die originale GM Windschutzscheibe in OE Qualität, halt von einen anderen Anbieter.

    Auch gebe ich hier mal einen Tipp ab.
    Absoluter Problemfall ist, wenn man ein Auto erst kürzlich kaufte, das bei Erwerb 10 Jahre alt ist. Viele Versicherer bieten bei der Teilkasko nur ab 150 oder 300 SB an, meist ist auch noch ein Schutzbrief ausgeschlossen ! Was wäre wenn: Kurz nach Kauf, Steinschlag im Sichtfeld, Scheibe muss getauscht werden. Also entschied ich mich für einen Versicherer, der nicht über Check 24 vor 3 Jahren lief ! Und lass erst mal durch, was er zu bieten hat. Bis jetzt keine Probleme.

    Ein ähnlicher Fall:
    Vor ein paar Jahren wurde in ein Auto eingebrochen und dabei die Seitenscheibe von einem Kia zerstört, Besitzer hatte Teilkasko mit 300 SB. Neue Scheibe kostete um die 400 Euro. 100 bekam er, mit viel Glück kam er an ein Unfallwagen heran + bekam die Scheibe für 100 € und baute die selbst rein.
    Ich wollte wissen was er bei der Versicherung gespart hatte, angeblich um die 30 €. Lieber zahle ich etwas mehr + habe keinen Stress.

    Meine 2 Autos ältere Art laufen ohne SB und ohne Werkstattbindung.

    Antworten
  13. Illner sagte:

    Wir hatten einen unverschuldeten Unfall mit ca.10.000 Eu Schaden.Obwohl uns die“Bayerische Versicherung“ (gegnerische Versicherung) mitteilte,daß die Schuldfrage geklärt sei und sie zu 100 Prozent zahle,kam gleichzeitig ein Schreiben,daß sie nur die Hälfte bezahlen,da wir nicht in die von der Versicherung empfohlene Werkstatt gehen;ebenfalls wurde das Honorar d.Gutachters gekürzt.Anwalt eingeschaltet,aber Ärger ist groß!

    Antworten
  14. C. Witte sagte:

    Hallo, ich habe gerade den perfekten Fall!! Unverschuldeter Unfall – Schuldfrage muss noch geklärt werden ( inzwischen schon 4 Wochen her) seitdem Leihfahrzeug – Reparatur lt . Gutachter 13.500 Euro. Anruf bei der HUK Coburg – 15 % Abzug bei der Rechnung , evtl Kündigung des Vertrages. Weitere Vorgehensweise muss ich mir noch überlegen!!!

    Antworten
  15. Dennis N. sagte:

    Ich kann dass Problem nicht verstehen! Insbesonder wenn man über das Vergleichsportal check24 abschließt kann man auswählen, ob man Werkstattbindung haben will oder nicht. Zudem wird es in der Antragszusammenfassung nochmals deutlich angezeigt.

    Ich hatte selbst einen Teilkaskoschaden, als ich bei directline war. Ich hatte einen Vertrag mit Werkstattbindung. Das Ganze wurde super abgewickelt. Ich musste mich praktisch um nichts kümmern. Ich habe mein Auto in die Vertragswerkstatt gebracht und für die Dauer der Reparatur kostenlos sofort einen Leihwagen mitbekommen. Die Werkstatt hat direkt mit der Versicherung abrechnet. Zwar musste man etwas weiter fahren, jedoch stellt sich die Frage, wie oft man den letztendlich einen Schaden hat.

    Weiter oben wird schließlich erwähnt, dass die Versicherer in solchen Fällen um die 62,50 € die Stunde bezahlen. Ich persönlich finde, dass dies ein ordentlicher Stundensatz ist.

    Antworten
    • Florian Hirsch sagte:

      62,50€ pro Stunde ist ein ordentlicher Stundensatz für einen Handwerker, der nur einen Lieferwagen und ein paar Handwerkzeug braucht. Ein fachmännisch arbeitender Karosseriebetrieb kann damit aufgrund der sehr hohen Investitionskosten in Spezialwerkzeuge nicht überleben. Ich will hier nicht jammern, jeder der rechnen kann, weiß dass es nicht funktioniert.

      Antworten
  16. Jörg P. sagte:

    Leider bin ich bei der VHV auf einen Vertrag mit Werkstattbindung reingefallen.
    Glasbruch, Schaden 671 € inklusive Mehrwertsteuer.
    Statt 150 € habe ich jetzt 450 € Selbstbeteiligung und das obwohl der Arbeitslohn nur 179 € war.
    Man will fair gegenüber anderen Versicherungsnehmern sein.
    Für die 300 € kann ich mein Auto 10 Jahre ohne Werkstattbindung versichern.
    Geschickter Schachzug der VHV, man bietet ein paar Prozent Nachlass und holt sich das Geld wieder wenn der Versicherungsnehmer nicht 100 % aufpasst.

    Antworten
    • Thomas Schäfer sagte:

      Auch wenn ich Ihre Verärgerung durchaus nachvollziehen kann, sollte man von einem mündigen Bürger aber auch erwarten dürfen, dass er sich die Vertragsbestimmungen vor Unterzeichnung des Vertrages mal durchliest.

      Nicht immer sind die Versicherer oder Vermittler schuld, wenn auch auf diese Sanktion aber selten hingewiesen wird.

      Meine Kunden werden von mir über die Vorteile der Werkstattbindung, aber auch deren Nachteile und Risiken vollumfänglich hingewiesen. Dies wird auch entsprechend dokumentiert. Wählt der Kunde dann eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung und hält sich im Schadensfall nicht daran, dann muss er – so leid mir das tut – eben mit den Folgen leben.

      Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten)

      Antworten
  17. Manfred Krämer sagte:

    Uns war nicht bewusst dass wir einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen hatte. Doch nach einem Glasschaden wurden wir von der DEVK regelrecht abgezockt. Weil wir nicht zu einer Vetraglichen Werkstatt der DEVK gingen um den Glasschaden reparieren zu lassen, habe die uns mitgeteilt, dass sie zusätzlich zu der Selbstbesteiligung von 150 EUR noch 300 EUR verlangen. Bei einer Schadenshöhe von 525 EUR für die Reparatur der Frontscheibe kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen dass eine DEVK-Werkstatt dies um 300 EUR günstiger repariert hätte.
    In einem Telefonat mit der DEVK haben wir angeboten die Differenz der Schadenshöhe zwischen DEVK Werkstatt und unserer zu zahlen oder wir kündigen den Vertrag. Darauf sind die garnicht eingegangen. Der Sachbearbeiter konnte mir am Telefon schon mitteilen dass sie die Forderung über 300 EUR nicht zurücknehmen werden auch wennn wir kündigen.
    Fazit: Der DEVK sind 300 EUR in der Tasche wichtiger als einen Kunden zufrieden zu stellen und behalten zu können. Denen scheint das Wasser bis zum Hals zu stehen. Die wird es wohl nicht mehr lange geben.
    NIE mehr einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließen. Dieses moderne Raubrittertum der Versicherungsgauner darf man nicht unterstützen !!!

    Antworten
    • Autoglaser sagte:

      Auf den Punkt gebracht! Wobei es tatsächlich stimmt das die Devk einen Zentralvertrag mit dem Marktführer der Autoglas(s) ;) Branche hat. Die Zahlen tatsächlich immer nur 300,00€ ganz egal was anfällt. Gehen tut das ganz einfach : Masse Masse Masse. Qualität ist ein Fremdwort. Ich weiß das, da ich eben dort beschäftigt war… Unterm Strich ist das alles ein Kapitalistisches Denken bei dem die kleinen Betriebe ausgerottet werden müssen und die großen die absolute Macht erlangen sollen… Traurig aber wahr.

      Antworten
  18. Bernd Fox sagte:

    Sehr gut geschrieben, aber vielleicht sollte man noch erwähnen das der Betrieb in den man als Kunde gesendet wird, für nur stolze 62,50€ (+ – ein paar Eurro) die Stunde den Schaden zu reparieren hat, weil man ja als übermächtiger Versicherer so viel Arbeit ins Haus bringt.

    Antworten
  19. Michael Malecki sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr schöner Beitrag von ihnen. ich selber bin ein kleines Unternehmen seid 2003
    und spüre von Jahr zu Jahr das sich meine Umsätze Reduzieren und damit natürlich auch mein Gewinn. Wir finden es ebenfalls absolut nicht in Ordnung das diese überhaupt rechtens ist. Den sehr viel meiner Kollegen müssen dadurch sehr einbüßen. Obwohl wir bei der Handwerkskammer oder der Innung natürlich Mitglieder sind,wird aus den Obersten Etagen nicht dagegen unternommen.
    Ich denke wenn es dabei bleibt dann werden in Zukunft jede menge klein Betriebe
    (darunter auch wir) wahrscheinlich Schließen müssen eventuell. Insolvenz Anmelden müssen.Denn die Voraussetzungen um überhaupt so einen betrieb führen zu können heißt Geld in die Hand zu nehmen und erst mal teuer bezahlen müssen. Vom Risiko mal ganz abgesehen.
    Den wir wissen auch nicht mehr wie wir an das Versicherung Kundenpotenzial kommen sollen.
    Also die großen werden immer größer die kleinen verschwinden!

    mfg: Michael Malecki

    Antworten
  20. Reiner Tonat sagte:

    Auch wir machen täglich Bekanntschaft mit Kunden die nicht wissen das Sie Werkstattbindung haben. Wir kämpfen auch mit noch viel mehr Autoglasern aus ganz Deutschland gegen diese Machenschaften. Ein großer Versicherer meinte sogar sich vorzubehalten den Versicherer zu kündigen wenn er nicht in eine vorgeschriebene Werkstatt fährt. Wir suchen Mittel und Wege dieses Thema öffentlich zu machen und den Kunden aufzuklären was durch ein falsch gesetztes Hacken freien Wirtschaft passiert. Das nämlich die kleinen Betriebe sterben.

    Antworten
  21. Volker Götteng sagte:

    Hallo Florian,
    mir ist es gerade passiert das die HUK die Rechnung für meinen Kaskoschaden (Fronscheibe ausgewechselt) um 150.-€ SB und zusätzlich um 180.-€ gekürzt hat.
    Prüfbericht der HUK. Alles wurde zusammengestrichen und andere Vergleichspreise für Arbeitslohn und Material angegeben.
    Ich habe im Vertrag freie Werkstattwahl und überlege jetzt gegen die HUK zu klagen.
    Ist das jetzt vielleicht auch eine Masche um Kosten zu sparen?
    Ist das auch bei anderen Versicherungen jetzt üblich?

    Antworten
  22. Kerstin sagte:

    Florian, vielen Dank für die auf den Punkt gebrachte Aufklärung. Diese ist nahezu täglich an den „Mann“ bzw. an die Kunden zu bringen.

    Online abgeschlossene Verträge ohne persönliche Beratung (mir fällt gerade Check24 ein…) locken mit niedrigen Prämien. Leute: lasst euch offen, ehrlich und persönlich beraten von Fachkundigen und hinterfragt die Vertragspunkte

    Antworten

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