Winterreifenpflicht in Österreich & Co

Winterreifenpflicht in Österreich und Nachbarländern

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Bei Fahrten in die Alpenrepublik sowie in viele weitere Regionen müssen zur kalten Jahreszeit Winterreifen aufgezogen werden. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Winterreifenpflicht bei unseren Nachbarn.

(Stand 11/2015)

Winterreifenpflicht in Österreich:

Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. PKW sowie LKW bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Winterreifenpflicht in der Schweiz:

Es gilt auch hier keine generelle Winterreifenpflicht. Es können aber Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Winterreifenpflicht in Italien bwz. Südtirol:

Vom 15. November bis 15. April dürfen Pkw auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen besteht lediglich eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Krafträder müssen bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich stehen bleiben.

Winterreifenpflicht in Frankreich:

Die Benutzung von Winterreifen („Pneus neige“) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Winterreifenpflicht in Tschechien:

Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen im gesamten Bundesgebiet.

Winterreifenpflicht in Slowenien:

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Winterreifenpflicht in Kroatien:

Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt unabhängig von der Witterung und der Straßenverhältnissen zwischen dem 15. November und 15. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht. Auf den restlichen Straßen Kroatiens müssen (unabhängig vom Datum) bei bestehenden winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen verwendet werden. Gewerbliche Kraftfahrzeuge müssen mit einer kleinen Schneeschaufel ausgerüstet sein.1-IMG_9124

Winterreifenpflicht in Schweden:

Hier besteht vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres für Fahrzeuge bis 3,5 t sowie für Anhänger Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung). Die Profiltiefe muss mindestens 3 mm betragen.

Winterreifenpflicht in Finnland:

In Finnland besteht vom 1. Dezember bis 28. Februar (oder 29. Februar) des Folgejahres eine Winterreifenpflicht für sämtliche Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. Bei Anhänger-Gespannen besteht diese Pflicht auch für gebremste Anhänger. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 mm, eine Profiltiefe von mindestens 5 mm ist empfohlen.

Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien, Niederlande:

Hier gibt es . Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Das funktioniert nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

In Norwegen müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen allerdings mit Schneeketten ausgerüstet sein.

Neu: Ab dem 1.1.2015 gilt für schwere Fahrzeuge in Norwegen eine Winterreifenpflicht. Die Vorschrift gilt jeweils vom 15.11 bis zum 31.3. für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t.

Alles zur M+S – Reifen-Pflicht in Deutschland finden Sie hier:

 

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  1. […] Übrigens: In Österreich gilt ein Winterreifen unter 4 mm als Sommerreifen. Bitte beachten Sie das bei der Fahrt zu unseren Nachbarn. Die Bestimmungen in weiteren Ländern der Europäischen Union finden Sie hier. […]

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