Eine gesetzliche Änderung der Winterreifenpflicht ist in Kraft getreten. Jetzt ist vom Gesetzgeber eindeutig definiert, welche Reifen als Winterreifen gelten dürfen. Das Schneeflockensymbol ist jetzt ausschlaggebend. Denn nur Reifen mit diesem Symbol erfüllen auch die geforderten Eigenschaften für den Winter und haben die Tests auf Schnee bestanden. Das Problem ist, dass viele Winterreifen und auch Ganzjahresreifen diese Eigenschaften erfüllen, allerdings sind diese nur mit dem M+S Kennzeichen gekennzeichnet, nicht mit dem ausschlaggebenden Schneeflockensymbol.

Ab dem 1. Januar 2018 (DOT-Nr. 0118) müssen alle neuen Winterreifen mit der Schneeflocke gekennzeichnet sein, um als Winterreifen zu gelten. Alle anderen, die nicht mit einer Schneeflocke versehen sind, gelten nicht mehr als Winterreifen. Die Reifen die nur mit M+S Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis zum 30.09.2024 als Winterreifen gefahren werden, sofern deren DOT nicht jünger ist als 5217. Eine weitere Änderung tritt in Sachen Haftung in Kraft. Bisher war ausschließlich der Fahrer für die Ausrüstung des Fahrzeuges verantwortlich. Nun werden auch die Halter des Autos zur Verantwortung gezogen.
Auch Bus- und Fuhrunternehmer haben bis spätestens 01.07.2020 Zeit, alle ihre Fahrzeuge auf nun allen Achsen mit Winterreifen auszurüsten. Diese Vorschrift gilt nämlich für Fahrzeuge der Klasse M2 und M3 sowie für Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Eines dürfte aber für die kommende Winterreifen-Saison klar sein. Die neuen Reifen brauchen das Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen der neuesten Generation können es übrigens auch sein. Dafür hat die Industrie gesorgt.

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