Aus aktuellem Anlass: Garantie? Gewährleistung? Neuwagen? Gebrauchtwagen?
Ich habe kürzlich bereits einen Blog über Garantie/Gewährleistung in Verbindung mit dem Besuch einer freien Werkstatt geschrieben. zum Artikel
Wer gestern Radio gehört bzw. die Tagesschau angesehen hat, bekam bestimmt den Bericht über das Gerichtsverfahren eines Straubinger Autobesitzers mit.
Dieser kaufte bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug mit Gebrauchtwagengarantie. Das Auto ließ er in einer freien Werkstatt warten. Während der Garantiezeit trat dann ein Schaden an der Ölpumpe und somit am Motor auf. (€ 3.300.-) Die Gebrauchtwagengarantie (CarGarantie) lehnte den Garantieantrag ab, da in den Versicherungsunterlagen Wartungsarbeiten nur durch Vertragswerkstätten erlaubt waren.
Der Karlsruher Gerichtshof gab dem Kläger recht, Wartungsarbeiten bei Fahrzeugen mit Gebrauchtwagengarantie auch in freien Werkstätten ausführen lassen zu dürfen.
Was allerdings in den Nachrichten auch gesagt wurde, dass das nicht bei Neufahrzeugen gilt. Dem ist aber nicht so. Auch bei Neufahrzeugen dürfen alle Wartungsarbeiten von freien Werkstätten durchgeführt werden, ohne dass ein Verlust der Gewährleistungsansprüche eintritt.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!