Änderungen bei der Hauptuntersuchung

zum 20.Mai 2018 traten einige Neuerungen bei der Hauptuntersuchung und der Beurteilung der festgestellten Mängel in Kraft. Dadurch wurde gleichzeitig die Vorgaben der europäischen HU-Richtlinie 2014/45EU in deutsches Recht umgesetzt.

Was hat sich geändert?

Bisher gab es drei verschiedene Mängelkategorien: Geringer Mangel (GM), Erheblicher Mangel (EM) und Verkehrsunsicher (VU). Durch die Umsetzung der europäischen HU-Richtlinie wurde mit dem Gefährlichen Mangel (VM) eine neue Mangelkategorie eingeführt. Gefährliche Mängel sind Mängel, die nicht sofort zum Erlöschen der Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen führen. Erlaubt sind jedoch nur noch Fahrten nach Hause oder zur nächsten Werkstatt. Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden dürfen überhaupt nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Im Zuge der Änderung wurden auch diverse Mängel neu eingestuft. Mängel an lichttechnischen Einrichtungen (Begrenzungsleuchten, Seitenmarkierungsleuchten und Schlussleuchten), sowie Mängel am Reifendruckkontrollsystem (RDKS), die bisher nur als Geringer Mangel (GM) eingestuft waren, führen jetzt zur Verweigerung der Plakette.

Auch wurden in der neuen HU-Richtlinie Untersuchungspunkte für Bauteile und Systemkomponenten aufgenommen, die in den nächsten Jahren relevant werden (z.B. eCall Systeme). Diese Änderungen treffen sowohl für den TÜV als auch für die Prüforganisation KÜS zu.

Mängelkategorien in der Übersicht:

Ohne festgestellte Mängel (OM)

Im Sinne der HU ist das Auto mängelfrei; es hat also zumindest keinen Mangel, der die Verkehrssicherheit oder die Umwelt beeinträchtigt.

Geringe Mängel (GM)

Mängel, bei denen auf Grund von Verschleiß eine Abweichung der Norm für Fahrzeugeinrichtungen/Fahrzeugteile besteht. Wurden Geringe Mängel festgestellt, kann der Prüfer die Plakette vergeben und auf eine Nachprüfung verzichten. Die im Prüfbericht aufgeführten Mängel müssen jedoch unverzüglich beseitigt werden.

Erhebliche Mängel (EM)

Erhebliche Mängel führen zur Verweigerung der Plakette und müssen unverzüglich behoben werden. Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Hinweis: Die Nachuntersuchung ist kostenpflichtig.

Gefährliche Mängel (VM)

Gefährliche Mängel sind solche, die eine direkte Verkehrsgefährdung darstellen, aber nicht zur Untersagung der Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen führen. Der Prüfer muss den Fahrzeughalter auf die Gefährdung hinweisen. Die HU-Plakette wird nicht entfernt, aber auch keine neue erteilt. Ebenso wie beim erheblichen Mangel muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden.

Verkehrsunsicher (VU)

Als verkehrsunsicher wird ein Fahrzeug eingestuft, wenn es eine direkte Verkehrsgefährdung darstellt oder die Umwelt beeinträchtigt. Die Plakette wird entfernt und ein Betrieb auf öffentlichen Straßen wird untersagt.

Änderungen in der Preisstellung:

Die Prüfung der Fahrzeuge wird immer komplexer. Ebenso muss in die technische Ausstattung eines Prüfers investiert werden. Daher hat der TÜV Süd im Zuge der Änderung der europäischen HU-Richtlinie 2014/45EU auch seine Preise angepasst. Eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung an einer Prüfstelle kostet ab dem 01. August 2018 110,- €.

Somit mussten wir zum 01. August unsere Preise dementsprechend anpassen. Die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung kostet bei uns ebenso wie beim TÜV Süd 110,- €. Um Ihnen einen eventuelle Nachprüfung zu ersparen, die wiederum mit viel Zeit und Kosten verbunden ist, empfehlen wir unser HU-Komplettpaket inklusive einem Vorabcheck für nur 125,- €. HU-Termine und weitere Infos finden Sie hier

Was müssen Sie zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Für die Hauptuntersuchung benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen und Allgemeine Betriebserlaubnisse.

Bitte achten Sie darauf, dass sich zum Prüftermin ein gültiger Verbandskasten und ein Warndreieck im Fahrzeug befinden.

Muss ich einen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren?

Ja! Weitere Infos zur Terminvereinbarung finden Sie hier

Was passiert, wenn ich den HU-Termin verschwitzt habe?

Hier gibt es seitens des Gesetzgebers keine Toleranz. Ihr Fahrzeug muss umgehend zur Prüfung vorgestellt werden. Ist Ihre Plakette länger als zwei Monate abgelaufen, fordert der Gesetzgeber eine „vertiefende Prüfung“; diese wird mit 20% Preisaufschlag verrechnet. Sollten Sie mit einer abgelaufenen HU-Plakette in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen sie mindestens mit einer Verwarnung bis hin zu einer Bußgeldzahlung und sogar Punkten rechnen. Sind Sie mit abgelaufener HU in einen Unfall verwickelt, kann Ihre Versicherung Sie für den Schaden belangen.

Natürlich erinnern wir Sie gerne an Ihren anstehenden HU-Termin. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihre Hauptuntersuchung ist fällig? Sie haben noch Fragen zur Durchführung der Hauptuntersuchung? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Egal, ob Sie aus Wildenberg, Abensberg, Neustadt a.d. Donau, Rohr, Sankt Johann, Train, Siegenburg, Sandharlanden, Landshut, Ingolstadt oder Regensburg kommen, wir machen Ihr Auto fit für die Hauptuntersuchung.