100 Km/h Zulassung für Anhänger
Sie möchten mit Ihrem Wohnwagen schneller am Urlaubsort sein?
80 km/h mit Ihrem Anhänger ist für Sie nicht ausreichend? Sie möchten sich für Ihr Gespann eine 100 Km/h Zulassung zulegen?
Hier finden Sie alle wichtigen Voraussetzungen & Tipps für die 100 Km/h Zulassung.
Wie schnell darf ich eigentlich mit einem Anhänger fahren?
Grundsätzlich gilt für Gespanne aus PKW und Anhänger ein Tempolimit von 50 Km/h innerorts und 80 Km/h außerorts. Um jedoch auf Kraftstraßen und Autobahnen schneller unterwegs zu sein gibt es die 100 Km/h Zulassung.
Hier findet sich schon die erste Hürde: Tempo 100 darf nur auf Kraftstraßen und Autobahnen gefahren werden; auf Bundesstraßen gilt trotz der 100 Km/h Zulassung Tempo 80!
Technische Voraussetzungen für die 100 Km/h Zulassung:
- Der PKW muss mit ABS (Antiblockiersystem) ausgestattet sein. ABS ist seit 2004 Pflicht für alle Neuwagen in Europa. Ist Ihr Auto älter? Fragen Sie einfach bei uns nach – wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Der Anhänger ist für einen Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h geeignet
- Die Reifen des Anhängers sind für eine Geschwindigkeit von 120 Km/h ausgelegt und tragen mindestens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein
Wie schwer darf mein Anhänger eigentlich sein?
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100 Km/h zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Der Faktor beträgt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger
- 1,1 für gebremste Anhänger
- 1,2 für gebremste Anhänger mit Antischlingerkupplung (AKS)
Rechenbeispiel 1:
Leermasse des Zugfahrzeugs 1.800 Kg. Der Anhänger ist ungebremst.
1.800 Kg x 0,3 = 540K Kg
-> Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 540 Kg nicht übersteigen
Rechenbeispiel 2:
Leermasse des Zugfahrzeugs 1.800 Kg. Der Anhänger ist gebremst mit AKS
1.800 Kg x 1,2 = 2.160 Kg
-> Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 2.160 Kg nicht übersteigen.
Die Information zur Leermasse des Zugfahrzeugs finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I im Punkt F1. Gerne helfen wir Ihnen bei der Berechnung der zulässigen Gesamtmasse Ihres Anhängers weiter.
Ablasten des Anhängers?
Übersteigt der hier errechnete Wert das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kann dieser abgelastet werden. Hierfür müssen Sie sich an eine technische Prüforganisation, z.B. TÜV Süd, wenden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
Zu guter Letzt: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht der 100 km/h Plakette für Ihren Anhänger nichts mehr im Weg.
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