Es ändert sich einiges für Autofahrer im Jahr 2018.

Für die Winterreifen gelten jetzt die neuen Bestimmungen mit dem Schneeflockensymbol. Die Reifen allein mit der Kennzeichnung „M+S“ sind aber noch für eine Übergangszeit erlaubt.

Außerdem haben sich die Typ- und Regionalklassen der Versicherungen geändert. Das macht für die Versicherung für einige billiger, andere dagegen müssen tiefer in die Tasche greifen.

Auch wird den Autobauern besser auf die Finger geschaut, die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) wird Pflicht. Bisher wurden die Werte per On-Board-Diagnose überprüft, und nur wenn hier ein Fehler vorlag, wurde am Endrohr zusätzlich nachgemessen. Damit sollen auch bewusste Maniupulationen in Zukunft erkannt werden.

Ab April müssen Neuwägen mit mit dem automatischen Notruf eCall ausgestattet sein. Im Falle eines Unfalls löst eCall automatisch den 112-Notruf aus. So sollen Helfer schneller zum Unfallort geführt werden, außerdem gibt das System bestimmte Daten weiter, darunter Ort und Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Zahl der Insassen und die Art des Treibstoffs.

Von 1. Juli 2018 an müssen LKW über 7,5 Tonnen auf fast allen Bundesstraßen blechen, insgesamt sind 39.000 Kilometer Bundesstraße mautpflichtig. Nach wie vor ausgenommen von dieser Regelung sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h, sowie Schausteller und Fernbusse.

Auch wird in diesem Jahr eine Entscheidung über ein generelles Fahrverbot alter Dieselfahrzeuge in Stuttgart fallen. Möglicherweise fällt die Entscheidung bereits am 18.02.18, da tagt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig,

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