Alkohol am Steuer kann dein ganzes Leben zerstören!

Auto Hirsch Abensberg Werkstatt Dont drink an driveAlkohol und Autofahren – eine tödliche Kombination!

„Natürlich kann ich noch fahren. Ich fühle mich topfit. Ich habe ja nur ein paar Gläser auf den ganzen Abend verteilt getrunken.“ Jeder von uns hat das schon mal gehört, oder vielleicht sogar selber gesagt.

Die Strafen und Bußgelder

Diese subjektive Selbsteinschätzung kann fatale Folgen haben. Ab 0,3 Promille macht sich jeder strafbar, wenn es zu einem Unfall kommt und der Alkohol der Grund dafür war. Und hier das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwer. Wird man zum ersten Mal mit mehr als 0,5 und bis zu 1,09 Promille Blutalkohol erwischt, drohen ein Bußgeld von € 500.-, vier Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Beim zweiten Mal sind es € 1000.-, vier Punkte und 3 Monate Fahrverbot und beim dritten Mal erhöht sich die Geldstrafe auf € 1500.-.

Liegt der Blutalkoholwert über 1,1 Promille, dann bekommt man 7 Punkte, ein Bußgeld von € 3000.- und es wird der Führerschein für 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer entzogen.

Fahranfänger

Wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kfz alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt bereits unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten hat bekommt 2 Punkte und € 250.- Bußgeld.

Alkoholbedingte Unfälle – vor Allem durch Jugendliche

Im Jahr 2010 war jeder elfte Verkehrstote Opfer eines Unfalls, bei dem Alkohol im Spiel war. Außerdem sind die Verletzungsfolgen bei Trunkenheitsunfällen viel höher. So wurden bei 1000 Alkoholunfällen 23 Personen getötet und 332 schwer verletzt. Bei 1000 Unfällen ohne Alkohol wurden 13 Tote und 217 Schwerverletzte verzeichnet. Alarmierend hierbei ist, dass 25 Prozent der alkoholisierten Beteiligten zwischen 18 und 24 Jahren alt sind.

Wie weiß ich, wieviel ich trinken und trotzdem noch fahren darf?

Mit dem Promillerechner kann man seinen Alkoholspiegel grob berechnen. Abhängig vom physischen Tageszustand, der Einnahme von Medikamenten und auch dem Zeitraum der Alkoholeinnahme kommt es in der Praxis aber zu sehr unterschiedlichen Promillewerten. Ein vorheriges Berechnen und ein  Ausloten der Promillegrenze ist ein sehr gefährliches Spiel, von dem Menschenleben anhängen können.

Zivil- und versicherungsrechtliche Folgen

Auch bei eine Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,5 Promille können die Zivil- und versicherungsrechtlichen Folgen gravierend sein:

  • Mithaftung, wenn es aufgrund von Alkohol am Steuer zum Unfall gekommen ist
  • Je nach Abschluss (vor oder nach dem 31.12.2007) des Versicherungsvertrages ist ein Regress in Höhe von € 5000.- möglich.
  • Für Versicherungsverträge, welche ab dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz. Hierbei kann die Entschädigungsleistung je nach Grad des Verschuldens gekürzt, jedoch nicht wie bisher automatisch vollständig entfallen.
  • Ihre Kaskoversicherung ist von der Leistung befreit, wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wie z. B. bei Fahrten unter beträchtlichem Alkoholeinfluss. Bei der relativen Fahruntüchtigkeit kann der Versicherer nicht automatisch die Leistung verweigern. Er muss vielmehr den alkoholtypischen Fahrfehler, der zum Unfall führte, beweisen. Achtung: Wenn Sie einen Freund, der deutliche Anzeichen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt, mit Ihrem Fahrzeug fahren lassen, handeln Sie grob fahrlässig!
  • Schadensersatz (sofern dieser nicht durch eine Versicherung erfolgt)

Persönliche Folgen:

In besten Fall kommen Sie mit einer Strafe, ein paar Punkten und einem Fahrverbot davon. Kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis wird es schon unangenehmer. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist kein Kinderspiel und auch der Führerschein muss wieder ganz von neu gemacht werden.

Ist man beruflich auf seinen Führerschein angewiesen (Fahrt zur Arbeitsstelle, LKW Fahrer, Vertreter) kann ein Führerscheinentzug zur Arbeitslosigkeit führen. Die finanziellen Folgen für die ganze Familie sind beachtlich.

Hat man den Tod eines oder mehrerer Menschen zu verantworten, hat man gleichzeitig auch sein eigenes Leben zerstört.

Und das nur wegen ein bisschen Alkohol.

 Fazit

Wenn schon Alkohol – dann zu Fuß, per Taxi, mit einem nüchteren Freund oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren.