Am 04.12.2010 ist die Winterreifenpflicht in Deutschland in Kraft getreten. Doch kaum jemand weiß, was diese besagt!
Was steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO)?
Das Gesetz schreibt vor, dass bei entsprechendem Wetter wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte Winter-Reifen Pflicht sind. Nur Reifen mit der Schneeflockensymbol gelten als Winterreifen. Allerdings gibt es keinen festen Zeitraum, indem man mit geeigneten Pneus unterwegs sein muss. Die Empfehlung des ADAC lautet von O-O, also von Oktober bis Ostern. Somit kann man sich relativ sicher sein, beim ersten und auch beim letzten Schneefall der Saison richtig ausgerüstet zu sein. Da es im Oktober meist unter 15°C hat, ist auch der vom Autofahrer oft befürchtete Mehrverschleiß an den Winterreifen vernachlässigbar gering – wenn überhaupt vorhanden.
Die Mindestprofiltiefe laut Winterreifenpflicht
Neben dem Zeitraum spielt auch die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm eine große Rolle in der StVO. Da diese 1,6 mm bei schneebedeckten Straßen nicht ausreichen, rät der ADAC zu einer Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Winterreifen. Ohne großen Aufwand können Sie Ihr Profil mit einer 2-€-Münze prüfen. Stecken sie das Geldstück in das Profil – ist der silberne Rand dabei verdeckt, ist der Reifen noch in Ordnung.
Übrigens: In Österreich gilt ein Winterreifen unter 4 mm als Sommerreifen. Bitte beachten Sie das bei der Fahrt zu unseren Nachbarn. Die Bestimmungen in weiteren Ländern der Europäischen Union finden Sie hier.
Bußgelder und Strafen
Die Winterreifenpflicht betrifft alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Abgesehen von den Gefahren einer falschen Bereifung riskieren Sie unter Umständen auch den Versicherungsschutz an Ihrem Auto. Die Kaskoversicherung kann die Zahlung ganz oder teilweise verweigern, wenn falsche Bereifung der Grund für einen Unfall war.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von € 60.- (seit 01.01.2014) und ein Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei einer Behinderung des Verkehrs aufgrund falsch ausgerüstetem Auto drohen ein Bußgeld von € 80.- und ebenfalls ein Punkt.
Scheibenreinigungsanlage
Neben der Verwendung von Winterreifen wird auch eine funktionierende Scheibenreinigungsanlage von StVZO vorausgesetzt. Somit muss immer genügend Frostschutz im Scheibenwaschbehälter sein und auch die Wischerblätter müssen funktionstüchtig sein.
Gesunder Menschenverstand
Gesetz hin oder her – die eigene und auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer sollte jedem Verkehrsteilnehmer die Anschaffung guter Winterreifen Wert sein.