Was ist für mich beim Abschluss einer KFZ-Versicherungspolice tatsächlich wichtig?

Günstig allein ist nicht alles, aber auch eine teure Autoversicherung ist nicht automatisch die beste Wahl.
Es kommt auf die genauen Leistungen an. Nehmen Sie sich bei der KFZ Versicherungswahl Zeit und vergleichen Sie die Vertragsangebote penibel.

Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung – wo ist der Unterschied?

Damit Sie wissen, was die einzelnen Begriffe bedeuten, finden Sie hier eine Übersicht

Die KFZ Haftplichversicherung

Im Gegensatz zu Teilkasko und Vollkasko ist die Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist wie auch die Kranken- und Sozialversicherung eine sogenannte Pflichtversicherung. Bedeutet – ohne sie kann kein Fahrzeug angemeldet werden.

Warum ist die Haftplichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung?

Durch eine Haftplichtversicherung wird sichergestellt, dass geschädigte Dritte den Schaden ersetzt bekommen. Und dies unabhängig von der finanziellen Situation des Schadenverursachers.

Welche Leistungen sind in der KFZ Haftplichtversicherung enthalten?

Die KFZ Haftplichtversicherung übernimmt Schäden, die man mit dem eigenem Auto anderen Personen, ihren Sachen und ihrem Vermögen zufügt. Somit erhalten Unfallopfer auch dann eine Entschädigung, wenn der Unfallverursacher nicht genügend Geld hat. So werden dem Geschädigten Schadenersatzansprüche entschädigt für

Welche Schäden werden von der Haftplichtversicherung nicht übernommen?

Schäden am eigenen Auto werden von der KFZ Haftplichtversicherung NICHT übernommen. Hierfür braucht man eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung.

Wie hoch ist die Deckungssumme, also der maximale Betrag, den eine KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt?

Gesetzlich beträgt die Mindestdeckung bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,22 Millionen Euro und 50.000 Euro für Sachschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Da es bei einem Unfall mit mehreren Teilnehmer schnell zu höheren Schadenersatzansprüchen kommen kann, reichen die Mindestdeckungssummen nicht aus. Empfehlenswert sind hier Summen von 100.000.000 € oder auch eine unbegrenzte Deckung.

Darf mir als Geschädigten die KFZ Haftplicht Versicherung des Unfallgegners eine Werkstatt vorschreiben?

NEIN! Sie werden geschädigt (bedeutet, dass der andere Verkehrsteilnehmer Schuld am Unfall hatte); auch hier versuchen manche Versicherungen Ihnen eine Werkstatt, einen Mietwagen und einen Gutachter „aufzuzwingen“. Dieser arbeitet aber im Sinne der Versicherung und nicht des Autofahrers. Sie dürfen in diesem Fall Ihren Sachverständigen, die Werkstatt und auch einen Anwalt frei wählen.  Sie sollten IMMER auf den Rat Ihrer Werkstatt des Vertrauens hören. Denn für die ist das Alltagsgeschäft und wissen genau, was zu tun ist!

Wichtig! Sobald Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dürfen Sie Ihre Werkstatt immer frei wählen! Auch wenn Sie selbst einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen haben!

Lassen Sie sich nichts einreden – Fragen Sie uns: 09444/1761

Kaskoverträge sind freiwillig und werden in Teil- und Vollkasko unterteilt.

Die Teilkaskoversicherung

Was wird bei der  KFZ-Teilkaskoversicherung bezahlt?

Die KFZ Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab!

  • Diebstahl
  • Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Wildunfälle
  • Glasbruch und
  • Kabelbrände
  • Schäden durch Tierbiss (Marder)

Welche Schäden werden von der KFZ Teilkaskoversicherung nicht übernommen?

Schäden durch eigenes Verschulden werden von der KFZ Teilkaskoversicherung NICHT übernommen. Ebenso Schäden durch Vandalismus. Hierfür benötigt man eine Vollkaskoversicherung.

Eine Teilkaskoversicherung ist immer empfehlenswert, da man selber keinen Einfluss auf ein Schadenereignis hat. Es kann jeden jederzeit treffen.

Bei einem Teilkaskoschaden (z.B. Erneuern der Windschutzscheibe) ändert sich Ihre Schadensfreiheitsklasse NICHT! Ihre Versicherung wird nicht teuerer!!!

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei einer KFZ Teilkaskoversicherung?

Je nach Vertragsinhalt hat man bei jedem Schaden eine Selbstbeteiligung zu tragen. Diese wird von der Rechnungssumme abgezogen und die Versicherung begleicht die Kosten, die über den Selbstbehalt (die Selbstbeteiligung) hinausgehen. Für die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer selbst aufkommen.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung bei Teilkasko sein?

Diese ist frei wählbar und beträgt in den meisten Fällen 150 €. Wir empfehlen Ihnen bei der Teilkasko aber eher 0.- € Selbstbeteiligung zu wählen. Vor allem Marderschäden oder Glasschäden (Steinschlagreparatur, Spiegelglas, Nebelscheinwerfer) sind sonst oft unter der vereinbarten Selbstbeteiligung. Hier einfach mal vergleichen, wie sich die Versicherungsprämie je nach Selbstbeteiligung ändert. Typische Schäden bei Teilkasko sehen Sie in dieser Tabelle. Bei einer Selbstbeteiligung von € 150.- zahlt man den Großteil der eigentlich versicherten Schäden wieder selbst.

Im Gegenzug kann man die SB bei der Vollkasko erhöhen, da man diese ja aufgrund der Höherstufung im Versicherungsbeitrag nur bei einem sehr großen Schaden in Anspruch nimmt. Und dann wiegt die höhere SB nicht so hoch als bei einem Teilkaskoschaden.

Bei der Teilkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung (SB) von 0.- € zu empfehlen. Sonst zahlen Sie den Großteil der Schäden wieder aus eigener Tasche. Da immer öfter Steinschlagreparaturen nicht mehr aus Kulanz bezahlt werden, zahlt man auch diese bei SB 150.- wieder selbst.

SchadenartRechnungshöhezu zahlender Betrag vom Versicherungsnehmer bei
SB 150.- €

SB 0.- €
Marderbiss - Zündleitungen defekt168.- €150.- €

0.- €
Steinschlag in der WSS89,25 €89,25 €

0.-€
Steinschlag in der WSS
ohne Kulanzregelung
89,25 €89,25 €

bei SB 0.- € immer 0.-€
Wildschaden2350.- €150.- €

0.- €
Windschutzscheibe gerissen - Erneuerung830.- €150.- €

0.- €
Spiegelglas gebrochen79.- €79.- €

0.- €
Nebelscheinwerfer wegen Steinschlag gebrochen119.- €119.- €

0.- €

Kostenübernahme für Windschutzscheibenreparatur / Steinschlagreparatur

Wir machen wie der aus der Werbung bekannte Glaser aus Köln seit Jahren Steinschlagreparaturen. Außerdem sind wir zertifizierter Fachbetrieb für Autoglas im Werkstattsystem von AGS AUTOGLAS SPEZIALIST.

Bis vor kurzem wurden die Reparaturen trotz vereinbarter Selbstbeteiligung bei der Teilkasko von der Versicherung fast immer aus Kulanz komplett bezahlt. Das hat sich geändert – immer häufiger werden die Kosten nicht übernommen, wenn Ihre Selbstbeteiligung über dem Erstattungsbetrag liegt. Bedeutet – der Versicherte muss die Kosten selber tragen. Wie ist das bei Ihrem Vertrag?

Wichtig! Oft werden Steinschlagreparaturen nicht mehr bezahlt, sobald die Kosten unter der Selbstbeteiligung liegen. Ideal wäre ein Vertrag mit 0.- € Selbstbeteiligung bei der Teilkasko.

Marderschaden

Schäden durch Marderbiss werden von der Teilkasko übernommen – die Folgeschäden oft aber nicht. Bedeutet – Sie bekommen den Kühlwasserschlauch für 100 € incl. Montage ersetzt. Bleiben aber auf den Kosten für den überhitzten Motor sitzen. Also achten Sie bitte darauf, dass auch die Folgeschäden versichert sind – und das ohne Limitierung. Denn für 1000 € bekommt man keinen neuen Motor. Was steht dazu in Ihrem Versicherungsvertrag?

Tierkollision

In der Teilkasko sind ebenfalls Zusammenstöße mit Wirbeltieren versichert. Achten Sie darauf, dass nicht nur Haarwild sondern sämtliche Zusammenstöße mit “Tieren aller Art” versichert sind. Die Versicherung hat dann auch zu zahlen, wenn Sie beispielsweise einen Unfall mit streunenden Haustieren oder Vögeln haben.

ADAC, Schutzbrief, Mobilitätsgarantie

Haben Sie einen Schutzbrief für Pannenhilfe, usw. abgeschlossen? Dieser gilt i. d. R. erst, wenn sie mehr als 50 km von zu Hause entfernt eine Panne haben. Und dann auch nur einmal im Jahr. Die gute Alternative für Sie – die Auto Hirsch Mobilitätsgarantie. Diese gilt ab der Haustür, zahlt einen Werkstattersatzwagen und vieles mehr. Jährlich kostet die Garantie nur € 19.95. Als Auto Hirsch Stammkunde bekommen Sie diese bei jeder Inspektion gratis dazu. Die genauen Leistungen finden Sie hier.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag!

Sie sehen – es lohnt sich, Ihren Versicherungsvertrag zu prüfen. Ob Werkstattbindung, Folgeschaden nach Marderbiss oder Regulierung aller Tierkollisionen – was leistet Ihre Versicherung im Schadensfall wirklich? Unsere Empfehlung – prüfen Sie Ihren Vertrag mit unserer Checkliste und senden diese online an uns. So können wir im Schadensfall schnell reagieren und Ihnen helfen.

Die Vollkaskoversicherung

Was wird bei der  KFZ-Vollkaskoversicherung bezahlt?

  • Die Vollkaskoversicherung zahlt sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen.
  • Auch hier kann der Versicherte eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbaren. Diese kann gerne bei 500.- € oder evtl. sogar noch etwas höher liegen. Die Vollkaskoversicherung nimmt man eh erst in Anspruch, wenn der Schaden höher ist. Warum? Weil man bei einem Vollkaskoschaden höher gestuft wird und die Versicherungsbeiträge steigen.

Eine Vollkaskoversicherung braucht man nur dann nicht, wenn das Auto einen sehr geringen Restwert hat, bzw. man mit seinem Ersparten jederzeit ein neues Auto kaufen kann. Hat man das Geld nicht auf der Seite, unbedingt Vollkasko versichern.

Gültig für Teilkasko- und Vollkaskoversicherung:

Möchten Sie, dass Ihnen die Versicherung vorschreibt, wo Sie Ihr Auto bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden reparieren lassen?

Werkstattbindung

Musste man früher den Haken für einen Vertrag mit Werkstattbindung noch selbst setzen, so ist dieser heute schon oft vorausgewählt. Passt man dann nicht genau auf, handelt man sich leicht so einen „Knebelvertrag“ ein.

Im Falle eines Schadens hat die Versicherung das Recht, Sie mit Ihrem Auto in eine sogen. Vertragswerkstatt zu schicken. Diese Werkstätten haben einen Vertrag mit der Versicherung – Sie bekommen viele Autos in die Werkstatt “gesteuert”, müssen dafür aber im Gegenzug für einen sehr niedrigen Stundenverrechnungssatz reparieren.

Günstigere Versicherungsbeiträge, kostenloser Leihwagen und ein gereinigtes Auto nach der Reparatur sind die Lockmittel der Versicherungen, damit Sie einen Vertrag mit Werkstattbindung unterschreiben. Im Schadensfall haben Sie Ihre freie Werkstattwahl (Ihre „Werkstatt des Vertrauens“) verloren!

Bei uns bekommen Sie einen kostenlosen Leihwagen, ein gereinigtes Fahrzeug und eine Top-Arbeitsqualität!

An den vermeintlich günstigen Versicherungsbeiträgen können wir nichts ändern – aber einen Leihwagen, ein gereinigtes Fahrzeug und die gewohnte Top-Arbeitsqualität bekommen Sie ohnehin bei uns! Wir übernehmen für Sie den kompletten Schriftverkehr und die Abrechnung mit der Versicherung – Sie haben keine zusätzliche Arbeit.

Rießen Schwierigkeiten mit Werkstattbindungsverträgen!

Auf unserer Homepage beschreiben viele Versicherungsnehmer aus ganz Deutschland, welche Folgen eine Werkstattbindung für sie gehabt hatte.

Beispiel: Ein „Mustang Fahrer“ hatte eine Strafe zu bezahlen, weil er in eine um 411.- € günstigere Werkstatt als in die von der Versicherung vorgeschriebene und 55 km entfernte Werkstatt gefahren ist. Weitere solche Fälle und viele Informationen zur Werkstattbindung finden Sie unter https://www.auto-hirsch.eu/2014/11/werkstattbindung.

Wichtig! Sobald Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dürfen Sie Ihre Werkstatt immer frei wählen!

Auto Hirsch darf alle Schäden aller Versicherung reparieren, auch wenn Sie eine Werkstattbindung haben – Fragen Sie uns: 09444/1761

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